Mai
6
2020

Ab 01.05.2020: Garchinger Mietspiegel gilt weiterhin als „qualifiziert“

Ab 1. Mai 2020 gilt in Garching der neue „Mietspiegel 2020“. Bei diesem Mietspiegel handelt es sich um eine Fortschreibung des im Jahr 2018 neu erstellten Mietspiegels.

Bei der vorgenommenen Fortschreibung des Mietspiegels mittels Indexzahlen wurde der vom Bürgerlichen Gesetzbuch vorgegebene und vom Statistischen Bundesamt ermittelte Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt. Im Vergleich zu einer komplett neuen Fragebogenaktion in ganz Garching ist die Methode der Fortschreibung um eine feste Indexzahl zwar ungenauer, da diese die lokale Entwicklung nicht genau wiedergeben kann. Alle 2 Jahre ist diese Methode der Indexfortschreibung jedoch möglich, wobei sich die Mietwerte in der Mietspiegeltabelle jeweils um 3,2 Prozent erhöht haben. Dies bedeutet aber auch, dass in 2 Jahren eine neue Datenerhebung zwingend vorgeschrieben ist, falls sich die Stadt Garching erneut für die Auflegung eines qualifizierten Mietspiegels ab 01.05.2022 entscheidet.

Der Mietspiegel stellt eine Übersicht der gezahlten Entgelte in der Stadt Garching für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage dar. Der Mietspiegel bildet damit eine repräsentative und rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung und soll das Mietpreisgefüge in Garching transparenter machen. Die angegebenen Mietpreise geben die geschuldete Nettokaltmiete wieder, d. h. ohne Betriebskostenanteile (z.B. Wasser-, Kanalgebühren, Kosten für Heizung und Warmwasser) sowie ohne sonstige Zuschläge (z.B. Garage, Stellplatz).

Erhältlich ist der neue Mietspiegel, sobald das Rathaus wieder regulär geöffnet ist, im Foyer des Rathauses. Der gesamte Mietspiegel mit „Online-Rechner“ kann auch im Internet unter www.garching.de/Mietspiegel abgerufen werden.

Pressemitteilung der Stadt Garching

Über den Autor: Gabi Cygan

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