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2020
Ausnahmeregelung bei der Maskenpflicht für Hörgeschädigte
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Geschäften, Behörden, Banken, Museen, auf Märkten und im öffentlichen Nahverkehr ist ein wesentlicher Baustein zum Eindämmen von Covid-19. Masken sind aber zugleich eine erhebliche Kommunikationsbarriere für hörgeschädigte Menschen. Das Mundbild ist abgedeckt, das für viele Hörgeschädigte so wichtige Absehen nicht mehr möglich. Die Sprache wird durch den eng anliegenden Stoff […]