Dez
30
2015

Damit das neue Jahr gut beginnt: Die wichtigsten Regeln für das Silvesterfeuerwerk

Pressemitteilung der Stadt Garching

Je lauter und bunter, desto schöner: Für die meisten von uns gehören Feuerwerke zu Silvester wie Sekt und Bleigießen. Viele unterschätzen jedoch die Gefahr, die von den Feuerwerkskörpern ausgehen kann.

Deshalb ist es wichtig, auf entsprechende Prüfsiegel zu achten und Feuerwerkskörper nicht im Ausland oder auf Flohmärkten zu kaufen. Diese entsprechenden meist nicht den erforderlichen Sicherheitsstandard. Sichere Ware trägt das „BAM“ (Bundesamt für Materialforschung und Materialprüfung) oder das „CE“ (Kennzeichnung nach EU-Recht)-Prüfsiegel.

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist gem. § 23 Abs. 1 der Sprengverordnung verboten.

Ab wann Böller abschießen?

Die Frage gehört zu den meistgestellten. Die Antwort steht in der Sprengstoffverordnung: „Das Abfeuern von Raketen ist vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr erlaubt“. Wer außerhalb dieser Zeit zündet, riskiert ein Bußgeld.

Feuerwerk ist nicht gleich Feuerwerk

Es gibt unterschiedliche Feuerwerkskörper, die in Klassen eingeteilt sind. Feuerwerkskörper der Klasse I sind beispielsweise Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Knallerbsen und Tischfeuerwerke. Um Feuerwerkskörper der Klasse II handelt es sich bei Raketen, Sonnenräder, kleine Feuertöpfe, Römische Lichter und Böller.

Der Gesetzgeber sieht strenge Vorschriften für den Kauf und das Abfeuern der Böller vor

Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur ausnahmsweise in der Silvesternacht abgefeuert werden. Und das auch nicht überall! Der Verkauf dieser Feuerwerkskörper ist erst ab dem 29. Dezember und zudem nur an Personen über 18 Jahren gestattet. Auch das Abfeuern der Feuerwerkskörper der Klasse II ist grundsätzlich nur für über 18-Jährige in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0:00 Uhr und dem 1. Januar um 24:00 Uhr erlaubt.

Bei den Feuerwerkskörpern der Klasse I ist das anders. Diese sind bereits für über 12-jährigen Kindern erlaubt. Wer unter zwölf Jahre alt ist, muss gänzlich auf das Abfeuern von Feuerwerkskörpern verzichten. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann ein hohes Bußgeld nach sich ziehen.

Böller und Raketen sind typische Silvester-Krachmacher. Die Höchstwerte sind gesetzlich vorgeschrieben und sollen dem Gehörschutz dienen. Zugelassene Feuerwerke halten die Grenzen ein. Trotzdem kann der plötzliche Knall die Ohren schädigen. Vorbeugen lässt sich mit Ohrstöpseln.

Und wie ist das mit der Haftung im Schadensfall?

Grundsätzlich gilt, dass immer derjenige haftet, der den Schaden auch verursacht hat. Eltern haften für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Die Stadt Garching bittet alle Bürgerinnen und Bürger auch beim ausgelassenen Feiern in der Silvesternacht um Achtsamkeit im Umgang mit den Feuerwerkskörpern und um gegenseitige Rücksichtnahme.

Über den Autor:

1 Kommentar+ Add Comment

  • EIN JAHR DER VIELEN VORHABEN im Stadtspiegel 1/2016

    Ein Ziel der CSU für 2016 ist die “ EINSPURIGE ÖFFNUNG DER ALTEN B471 von Ismaning kommend wegen der Neubaugebiete und auch wegen der Zufahrt der Schulbusse für das WHG. Dadurch Entlastung der neuen B471 und der Münchner Straße und der Anwohner im Kreuzungsbereich der alten B 471 und der Münchner Straße“

    NEIN DANKE!!
    Garching Süd würde zu den vielen Baulastern, die zwischen Wohnungs- und Hotelneubauten und Renovierungen oft den Verkehr lahm legen, in den Mühlfeldweg oder den Auweg noch den abkürzenden Verkehr aus ganz Garching, dem TU-Campus, Dietersheim und allen Orten bis Freising ins Wohngebiet bekommen.
    Und warum soll die Münchner Straße entlastet werden? Sollen die Autos nicht mehr entlang der Geschäfte, z.B. Pradler oder Apotheke, auf leisem Belag geführt, sondern hinten ins Wohngebiet gelockt werden?
    !!!NEIN DANKE!!! Wir bleiben lieber Wohngebiet ohne noch mehr Durchgangsverkehr.

Hinterlasse einen Kommentar

Werbung

Werbung