Aug
2
2016

Neuer Service im Rathaus für Schwerhörige

Der Sitzungssaal im Ratstrakt wurde mit einer funkgesteuerten Hörunterstützung ausgestattet. Damit können schwerhörende Menschen nun barrierefrei an den Sitzungen des Stadtrates und dessen Ausschüssen teilnehmen.

Garchings Erster Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann stellte zusammen mit Regine Zille vom Behindertenbeirat dem Stadtrat letzte Woche die neuen Höranlagen im Sitzungssaal vor. „Gut hören und verstehen ist ein wichtiges Stück Lebensqualität. Ich freue mich deshalb, dass wir es endlich geschafft haben, dass auch Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen nun deutlich besser an den Stadtratssitzungen und damit am politischen Geschehen in Garching teilhaben können“, so Gruchmann.

Um die Hörunterstützung nutzen zu können, benötigt man lediglich einen kleinen Funkempfänger, der vor Sitzungsbeginn zusammen mit Kopfhörern ausgeliehen werden kann. Zuhörerinnen und Zuhörer mit einem Hörsystem erhalten zu dem Funkempfänger eine Induktionsschleife. Da die induktive Höranlage nicht ortsgebunden ist, kann sie auch mobil, beispielsweise bei Veranstaltungen der Stadtverwaltung, eingesetzt werden.

In den besucherstarken Bereichen des Rathauses – Einwohnermeldeamt, Standes- und Friedhofsamt, Kasse, Senioren und Soziales – wurden ebenfalls Höranlagen in Form von induktiven Schalterschleifen verbaut. Bürgerinnen und Bürger können ihre Hörgeräte entsprechend einstellen, ohne einen Funkempfänger ausleihen zu müssen. Die Räume in denen barrierefreies Hören möglich ist sind mit Hinweisschildern versehen. Auch im Bürgerhaus stehen für alle Veranstaltungen drahtlose Funkkopfhörer sowie induktive Hörhilfen für Hörgeräteträger bereit.

Die Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit dem Behindertenbeirat umgesetzt.

In Deutschland gibt es nach Angaben des Deutschen Schwerhörigenbundes ca. 14 Millionen Hörbehinderte, davon rund. 2,5 Mio Hörgeräteträger. In Abhängigkeit vom Grad können Hörgeräte oder Hörimplantate zwar das HÖREN deutlich verbessern, das VERSTEHEN im geräuschgefüllten Raum bleibt trotzdem schlecht. Höranlagen schaffen es, das Schwerhörige mit und ohne Hörhilfen wieder an öffentlichen Veranstaltungen teilhaben können. Beim Einsatz von modernen induktiven Höranlagen, Ringschleifenanlage, Induktionschleifenanlage oder Induktionsanlage genannt – wird Sprache unmittelbar auf das Hörgerät übertragen. Die Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein einer sogenannten „T-Spule“ bei den Hörgeräten.

Barrierefreiheit für Schwerhörige
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) schafft die rechtlichen Voraussetzungen für einen barrierefreien Zugang behinderter Menschen. Dabei umfasst der Begriff Barrierefreiheit ausdrücklich auch die Kommunikation.

Pressemitteilung der Stadt Garching

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