Jan
3
2016
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Grundstückseigentümer müssen räumen und streuen: Stadt erinnert an Räum- und Streupflicht
Pressemitteilung der Stadt Garching Nach der städtischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter obliegt die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen bei Glatteis oder Schneeglätte innerhalb der geschlossenen Ortslage dem Straßenanlieger. Straßenanlieger ist der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte des an einen öffentlichen Weg unmittelbar angrenzenden Grundstücks. […]