Jan
3
2016

Grundstückseigentümer müssen räumen und streuen: Stadt erinnert an Räum- und Streupflicht

Pressemitteilung der Stadt Garching

Nach der städtischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter obliegt die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen bei Glatteis oder Schneeglätte innerhalb der geschlossenen Ortslage dem Straßenanlieger. Straßenanlieger ist der Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte des an einen öffentlichen Weg unmittelbar angrenzenden Grundstücks. Die Gehwege müssen an Werktagen ab 7 Uhr bis 20 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 8 Uhr bis 20 Uhr, vom Schnee freigemacht bzw. mit Sand oder Splitt bestreut werden. Sofern es erforderlich ist sind diese Maßnahmen mehrmals am Tage zu wiederholen.

Von der Räum- und Sicherungspflicht kann niemand entbunden werden.

Wenn jemand aufgrund von Arbeitszeiten, Abwesenheit oder anderen Umständen nicht in der Lage ist, die Sicherungspflichten selbst ordnungsgemäß auszuführen, ist gegebenenfalls die Hilfe Dritter (z.B. Firmen wie Hausmeisterdienste, Nachbarn, Verwandte oder die Nachbarschaftshilfe) in Anspruch zu nehmen. Sofern jemand – in der Regel der Eigentümer – seiner Räum- und Sicherungspflicht nicht nachkommt, muss er mit zivil- und strafrechtlichen Folgen rechnen. Eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der städtischen Verordnung kann zudem mit einer Geldbuße geahndet werden.

Erfasst von dieser Räum- bzw. Sicherungspflicht sind die Geh- bzw. Radwege in der gesamten Breite (falls nicht vorhanden die öffentliche Straße in einer Breite von 1 Meter), sowie auch die an das Grundstück angrenzenden oder das Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen. Der Schnee ist am Rande des Gehweges bzw. der Fahrbahn so zu lagern, dass keine Behinderung des Verkehrs eintritt. Abflussrinnen, Hydranten Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind freizuhalten.

Wie in den letzten Jahren werden von der Stadt wieder etwa 100 Splittkisten im Raum Garching aufgestellt und befüllt. Sie stehen den Grundstückseigentümern zur Verfügung. Die Hausmeister großer Wohnanlagen, die größere Mengen Splitt benötigen, werden gebeten, sich nicht an den Splittkisten zu bedienen.

Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen steht im Internet unter www.garching.de als Download zur Verfügung.

 

Städtischer Bauhof für den Winter gut gerüstet

Der Bauhof der Stadt Garching ist gut vorbereitet. Die Bereitschaft für den Winterdienst hat begonnen. Die Lager sind mit Streusalz und Splitt gefüllt. Die Räumgeräte einsatzbereit.

Für die 15 Mitarbeiter gilt es Straßen und Wege von insgesamt 329 km tagtäglich schnellstmöglich zu räumen, damit diese bis zum eintretenden Berufsverkehr halbwegs befahr- bzw. begehbar sind. Von der Olympia-Schießanlage im Süd-Westen bis kurz vor Dietersheim im Nord-Osten erstreckt sich das ca. 28,16 qkm große Stadtgebiet von Garching und damit auch das öffentliche Straßen- und Wegenetz, die das Bauhofpersonal vom Schnee befreien muss. Dazu stehen vier große und vier kleine Räum- und Streufahrzeuge zur Verfügung. Die Mitarbeiter, die diese Fahrzeuge nicht besetzen, machen sich als Handräumpersonal auf, um wichtige Fußgängerüberwege begehbar zu machen.

Räum- und Streuplan ist in drei Kategorien eingeteilt

Nach dem vorhandenen Räum- und Streuplan der Stadt, der auf die gesetzlichen Vorgaben abgestimmt ist, gibt es drei Kategorien, die vom Bauhof nach ihrer Priorität abgearbeitet werden.

Kategorie 1:

Räum- und Streudienst der in die Verkehrssicherungspflicht der Stadt fallenden Gehwege sowie die innerörtlichen Fußgängerüberwege, Bushaltestellen und Fußgängerzone.

Kategorie 2:

Räum- und Streudienst der verkehrswichtigen Straßen und besonderen Gefahrenstellen.

Kategorie 3:

Räumdienst aller anderen Straßen mit Verkehrsbedeutung. In den Bereichen der Kategorie 3 wird nur im Ausnahmefall gestreut, beispielsweise, wenn ganze Straßenzüge aufgrund geschlossener und flächendeckender Eisschicht unpassierbar werden.

Um 3.30 Uhr beginnt der Dienst

Zuerst werden die Straßen der Kategorie 1 geräumt. Das ist, je nach Schneefall, bis 6 oder 7 Uhr in der Früh geschafft, dann folgt das Räumen und Streuen der Straßen mit Kategorie 2 sowie der Bürger- und Rathausplatz. Werden die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht überschritten folgen dann die Straßen mit Kategorie 3. Gegen Mittag sind dann die Straßen und Wege soweit geräumt und – falls erforderlich – auch gestreut, wie es vom Gesetzgeber verlangt wird.

Bei anhaltenden Schneefällen rückt das gleiche Personal nach einer Pause am Spätnachmittag wieder aus, so dass mehrere 11-Stunden-Arbeitstage am Stück keine Seltenheit sind. Ein Schicht-Betrieb ist aufgrund der dünnen Personaldecke des Garchinger Bauhofs nicht möglich.

Bauhofleiter Helmut Medel ist dennoch guter Dinge. Sein Team ist sehr motiviert und der Großteil der Garchinger Bevölkerung ist entgegenkommend. Und auch Garchings Erster Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann weiß: „Die Mitarbeiter im Bauhof leisten jedes Jahr beim Winterdienst eine vorbildliche, engagierte und sehr gewissenhafte Arbeit. Mir ist bewußt, dass mehr nicht mehr geht.“

Zwei Fremdfirmen unterstützen deshalb den Bauhof z.B. in der Autobahnsiedlung, im Bereich Pfarrer-Seanner-Straße, Daxenäckerweg, Untere Straßäcker sowie die Rettungswege entlang der U-Bahnstrecke. Für die Räumung der Bundesstraßen ist das Straßenbauamt zuständig. Das Hochschul- und Forschungsgelände wird ebenfalls nicht vom städtischen Bauhof geräumt. Die Stadt weist darauf hin, dass auch private Räumdienste in der Stadt unterwegs sind, die nicht von der Stadt sondern z.B. von Hausverwaltungen oder Bauträgern beauftragt werden. Auch der Business Campus wird „privat“ geräumt.

Stadt tut mehr als sie muss

Gesetzlich verpflichtet ist die Stadt ausschließlich zum Räumen von gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen. Trotzdem soll der Winterdienst auch in dieser Winterdienstsaison weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus aufrecht erhalten werden. Bei schwierigen Wetterverhältnissen und großen Schneemassen ist es in manchen Bereichen äußerst schwierig, zu jeder Zeit für schnee- und eisfreie Gehwege bzw. Straßen zu sorgen. Oftmals führt das Parken von Kraftfahrzeugen sowie das Festfahren der Schneemassen dazu, dass sich eine harte Schneeunterlage bzw. größere Eisplatten bilden. Leider können die Räumfahrzeuge des Bauhofs oftmals insbesondere in kleinere Straßen nicht einfahren und räumen, weil parkende Fahrzeuge deren Einfahrt behindern bzw. versperren. Den Räumfahrzeugen ist es aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht gestattet rückwärts zu fahren oder zu wenden.

Der Bauhof und die Stadtverwaltung bitten um Verständnis für eventuelle Verzögerungen bei den Räum- und Streuarbeiten.

 

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