Jun
22
2016

Zuständigkeit für den Parkplatz der Containerpost

Die Stadt Garching erreichen regelmäßig Beschwerden bezüglich des baulich schlechten Zustandes des Parkplatzes der Containerpost. Insbesondere bei regnerischer Witterung sorgt der aufgeweichte Boden für unnötig verschmutztes Schuhwerk und einen unsicheren Tritt.

Die Stadtverwaltung zeigt für Beschwerden über derlei Verhältnisse Verständnis, weist aber darauf hin, dass sie entgegen kursierender Informationen nicht für den Unterhalt des Parkplatzes zuständig ist. Die Stadt Garching ist Vermieterin der Liegenschaft; für den ordnungsgemäßen Zustand des Parkplatzes hat die Deutsche Post selbst Sorge zu tragen.

Die Stadtverwaltung Garching forderte die Deutsche Post bereits mehrfach auf, den Parkplatz wetterfest zu machen und wird sie auch weiterhin dazu auffordern. Die Garchinger Bürgerinnen und Bürger werden indes gebeten, etwaige Beschwerden direkt an die hierfür zuständige Deutsche Post zu richten.

Pressemitteilung der Stadt Garching

 

 

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