Jan
9
2020

Ausschreibung: Neuverpachtung des Gastronomiebetriebes „Biergarten Mühlenpark“

Bereits seit den 70er Jahren lädt der Biergarten Mühlenpark nicht nur die Garchinger Bevölkerung und die Beschäftigten der Garchinger Betriebe und des Forschungscampus, sondern auch viele auswärtige Besucher wie z.B. Radlerinnen und Radler des nahen Isarradweges zum Verweilen ein.

Nachdem die bisherige langjährige Pächterin den Biergarten nicht mehr weiter betreibt, steht zur neuen Biergartensaison ab dem 01.04.2020 eine Neuverpachtung an. Dabei soll die über lange Jahre anhaltende Attraktivität des Biergartens erhalten werden. Ein preis- und leistungsgerechtes Angebot soll die Bedürfnisse der Gäste größtmöglich abdecken und damit in hohem Maße die Erwartungen und Wünsche erfüllen. Die angebotenen Getränke und Speisen entsprechen dabei dem üblichen Angebot in bayerischen Biergärten, wobei einzelne Angebote davon auch abweichen können. 

Die Lage

Für den Straßendurchgangsverkehr gesperrt liegt der mit Kastanienbäumen bestandene Biergarten in ruhiger, grüner Umgebung am Garchinger Mühlbach. Das alte Mühlrad direkt beim Biergarten bildet einen ganz besonders reizenden Blickfang, Spiel- und Freiflächen für Kinder sind vorhanden. 

Das Objekt

  • Rund 650 Sitzplätze, von denen ca. 200 überdacht sind. Die Tische und Sitzbänke bestehen aus fest verbauten Holzelementen.
  • In das Wirtschaftsgebäude integriert befindet sich der Verkaufskiosk mit Kücheneinrichtungen, Schankanlage, Kühlhaus und Spüle.
  • Die Ver- und Entsorgung findet über den Wirtschaftshof statt.
  • Eigenständiges Toilettengebäude; die Toiletten sind der Öffentlichkeit während der Öffnungszeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  • Anbau zur Abwicklung der Breznproduktion.
  • Personalgebäude mit Ruhe- und Sanitärräumen.
  • Die Frei- /Spielflächen gehören zum Objekt und sind daher vom Pächter sauber zu halten.

 

Der Pachtzins

Die monatliche Mindestpacht beträgt 2.000,- € (zzgl. MwSt.). Ab einem Jahresnettoumsatz von 400.000,- € wird auf den übersteigenden Umsatz eine Umsatzpacht von 6 % erhoben. Der sonst übliche Pachtansatz von 10 % konnte reduziert werden, da über die Stadt ein Getränkeliefervertrag besteht, bei dem die Rückvergütung an die Stadt fließt.

Für das erste Betriebsjahr wird eine Staffelpacht vereinbart:

April, Mai, Juni 2020                                     =             1.700,- € netto im Monat

Juli, August, September 2020                   =             1.800,- € netto im Monat

Oktober, November, Dezember 2020    =             1.900,- € netto im Monat

Im ersten Jahr beträgt die Umsatzpacht 5 %.

Ab dem 01.01.2021 ist die volle Pacht und die volle Umsatzpacht zu zahlen.

Zusätzlich fällt eine Pachtzahlung für das Personalgebäude in Höhe von 200,- € (kalt) im Monat an. Das Gebäude ist auch im Winter so zu heizen, dass das Haus nicht auskühlt. Die Betriebskosten sind im Pachtzins nicht enthalten. Diese sind vom Pächter zu tragen.

Das Pachtverhältnis wird zunächst bis zum 31.12.2021 abgeschlossen und verlängert sich dann jeweils um 1 Jahr sofern nicht bis zum 30.09. eines jeden Jahres gekündigt wird.

 

Bewerbung

Die für den Gastronomiebetrieb erforderlichen Berechtigungen sind vom Pächter selbst einzuholen.

Für die Teilnahme an der Ausschreibung sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:

  • Aussagekräftiges Konzept über den Biergartenbetrieb mit Öffnungszeiten und Servicekonzept inkl. Anzahl der vorgesehenen Mitarbeiter, einschließlich geringfügig Beschäftigter.
  • Berufliche Qualifikation mit Referenzen sowie Angaben zur Berufserfahrung im Gastronomiebereich inkl. Aussage darüber, ob parallel andere Projekte laufen oder ob nur der Biergarten betrieben werden soll.
  • Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbar (nicht älter als 6 Monate).
  • Musterkarte für das Speise- und Getränkeangebot mit Preisliste.
  • Schufa-Selbstauskunft (nicht älter als 3 Monate).
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate).

Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bewerbung Biergarten Mühlenpark“ bis spätestens 07.02.2020 bei der Stadt Garching, Liegenschaftsverwaltung, Rathausplatz 3, 85748 Garching einzureichen. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Mit der Einreichung einer Bewerbung entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Pachtvertrages. Der Ersatz von Aufwendungen und Vorleistungen jeglicher Art ist ausgeschlossen.

Die in die engere Wahl kommenden Bewerber werden zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch eingeladen. Über die endgültige Vergabe entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss.

Ansprechpartner

Für Rückfragen steht die Liegenschaftsverwaltung zur Verfügung:

Harald Jakesch                                                

harald.jakesch@garching.de                     

Tel.: 089/320 89 130                                   

Pressemitteilung der Stadt Garching

 

Über den Autor: Gabi Cygan

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