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2016
Entsorgung von HBCDD-haltigen Styropor- und Styrodurabfällen
Ab dem 30. September 2016 werden Dämmstoffabfälle (Styropor und Styrodur), die das Flammschutzmittel HBCDD (Hexabromcyclododecan) enthalten, vom Gesetzgeber als gefährlicher Abfall unter der AW-Nummer 17 06 03* eingestuft.
HBCDD wurde bis Mitte 2015 u.a. von der Baustoffindustrie als Flammschutzhemmer für Styropor-und Styrodurplatten, die zur Wärmedämmung verbaut wurden, eingesetzt.
Leider können und dürfen viele Verbrennungsanlagen dieses Material derzeit nicht annehmen, da sie nicht über entsprechende Genehmigungen verfügen bzw. die Annahme von gefährlichen Stoffen ausgeschlossen haben.
Dies hat zur Folge, dass Styropor und Styrodur ab sofort nicht mehr über die Restmülltonne oder die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden darf.
Die Garchinger Sperrmüllabfuhr lässt deshalb dieses Material zwangsläufig am Straßenrand liegen, was wiederum zu erheblichen Beeinträchtigungen des Ortsbildes führt.
Die derzeit einzige Form für eine ordnungsgemäße Entsorgung dieser HBCDD-haltigen Materialien besteht über den Garchinger Wertstoffhof, Zufahrt über den Brunnenweg.
Dort werden Styropor und Styrodur separat in transparenten 1000-Liter-Säcken gesammelt und einem dafür zertifizierten Entsorger zugeführt.
Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sind:
Montag 16 – 19 Uhr
Mittwoch 9 – 12 Uhr
Donnerstag 16 – 19 Uhr
Freitag 14 – 17 Uhr
Samstag 9 – 13 Uhr
Die Stadtverwaltung Garching bittet für diese Maßnahme um Verständnis.
Pressemitteilung der Stadt Garching