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2015
Grillen im Sommer – erlaubt oder verboten?
Die duftenden Rauchzeichen eines Holzkohlegrills spenden nicht nur Freude. Viele Nachbarn reagieren gereizt, wenn im Garten oder auf der Terrasse mit Holzkohle hantiert wird. Ob und wie oft der charakteristische Geruch und das oftmals fröhlich-laute Drumherum toleriert werden müssen, wurde bereits von vielen Gerichten, teilweise auch kontrovers beurteilt.
Die meisten Gerichte gestatten das Grillen im Garten, auf der Terrasse und dem Balkon zwischen fünfmal im Jahr und zweimal im Monat. In der Regel hat um 22 Uhr der Ofen aus zu sein. Dann müssen die Kohlen gelöscht und die Gespräche oder sonstige Lebensäußerungen auf „Zimmerlautstärke“ reduziert werden. Einige Gerichte erlauben an Geburtstagen oder an bis zu fünf weiteren Terminen eine Verlängerung bis Mitternacht. Meist mahnen die Richter in ihren Urteilen besondere Sorgfaltspflichten an.
Die Stadt Garching gibt folgende Empfehlungen:
- Informieren Sie Ihre Nachbarn spätestens 48 Stunden vorher
- Vergewissern Sie sich vor dem Anheizen, ob Ihre Nachbarn die Fenster geschlossen haben.
- Grillen Sie am besten in der Ecke des Gartens, wo der Rauch nicht zu Ihren Nachbarn zieht.
- Verwenden Sie möglichst schwach riechende Anzünder, zum Beispiel Spiritusgel.
- Machen Sie rechtzeitig Schluss und nehmen Sie „den Absacker“ in der Wohnung.
- Laden Sie Ihre Nachbarn ab und an einfach zum Grillen ein.
Beim Grillen gelten die üblichen Grundsätze des nachbarschaftlichen Verhältnisses. Rücksicht und Kommunikation sind der Schlüssel zur Freiheit. Am einfachsten lassen sich die Probleme in einem ruhigen, persönlichen Gespräch lösen. Meist wird so viel mehr als das erlaubte Minimum toleriert. Verschiedene Sichtweisen können besprochen werden, bevor Probleme und Streit entstehen.