Aug
2
2019

Informationen zur Förderung von Kulturprojekten in Garching

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Garchinger Kultur- und Kunstszene,

wie Sie sicherlich wissen, besteht seit 2017 die Möglichkeit, für ehrenamtliche Kultur- und Kunstprojekte Fördermittel bei der Stadt Garching zu beantragen. Dafür stehen bis auf Weiteres jährlich Euro 25.000, — im Haushalt zur Verfügung.

Der Garchinger Stadtrat hat als Beratergremium bis zum Ende der Stadtratsperiode (Mai 2020) dafür eine „Arbeitsgruppe Kultur“, bestehend aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern, berufen:

Zwei Vertreter der Stadt, Erster Bürgermeister Dr. Dietmar Gruchmann und die Leiterin des Geschäftsbereiches 1 “Zentrale Dienste & Bürgerservice“ im Rathaus, Madlen Groh;

sowie drei Vertreter der ehrenamtlichen Kulturszene in den Sparten Theater  (Sylvia Schmidt), Musik (Aileen Köppl) und Bildende Kunst (Herbert Becke).

Jedes Mitglied hat eine Vertretung: Zweiter Bürgermeister, Alfons Kraft, Claus Jakob (stellv. Geschäftsbereichsleiter Zentrale Dienste und Bürgerservice) und die ehrenamtlich Kulturschaffenden Dr. Gerd Pöllitsch, Albert Neuhauser und Jürgen Pichler.

Dieses Gremium begutachtet und bewertet die eingehenden Förderanträge und spricht gegenüber dem Stadtrat eine Empfehlung aus. Die endgültige Entscheidung über die Förderung obliegt dem Stadtrat.

Als Sprecher dieser „AG-Kultur“ will ich Sie über die Fördermöglichkeiten, Regularien und die bisherige Arbeit informieren.

Von Ende 2017 bis jetzt sind insgesamt 30 Anträge eingereicht worden. Diese Anträge wurden in diversen Sitzungen der Kultur-AG ausführlich diskutiert und Empfehlungen für den Stadtrat ausgesprochen. Diesen Sitzungen sind von mir meist Gespräche und Treffen mit den Antragstellern vorausgegangen, um einen unmittelbaren Eindruck von den Projekten zu bekommen.

Einige Anträge mussten leider abgelehnt werden, weil sie nicht den Förderrichtlinien entsprachen. Deshalb nochmals zusammengefasst die wichtigsten Kriterien für eine finanzielle Förderung:

Wichtig: Diese Mittel sind keine erweiterten „Vereinsförderungen“ im klassischen Sinne.  

Grundsätzlich förderfähig sind spezielle kulturelle und künstlerische Projekte und Aktivitäten dann, wenn sie nachfolgende Kriterien erfüllen:

  • Stärkung und Erhalt der kulturellen Vielfalt in Garching
  • Förderung der Integration, Kooperation und Gemeinnützigkeit
  • Stärkung der Eigeninitiative und des künstlerischen Engagements
  • Schaffung eines lebendigen Umgangs mit traditionellen, aber auch innovativen und experimentellen Formen von Kunst und Kultur
  • Förderung der Kooperation zwischen einzelnen Kulturschaffenden und Gruppen

Antragsberechtigt sind: Vereine, Gruppierungen, Initiativen und Personen, die ihre kulturellen Schwerpunkte in Garching setzen.

Nicht förderfähig sind:

  • Aktivitäten und Veranstaltungen im Rahmen des Straßenfestes
  • übliche Einzelveranstaltungen, „eingekaufte“ Produktionen bzw. KünstlerInnen usw. wie sie beispielsweise das Kulturreferat anbietet und
  • „kommerzielle Projekte“

Es soll sich primär um das ehrenamtliche Engagement von Garchingerinnen und Garchingern für unsere Gemeinschaft handeln. Sollten Profis zur Unterstützung solcher Projekte notwendig sein, sind diese Kosten aber durchaus förderfähig. Beispielsweise ein Regisseur für eine Theaterproduktion, oder auch Musikerinnen oder Sängerinnen als fachliche Unterstützung für die ehrenamtliche, künstlerische Arbeit.

Neben dem ausgefüllten Antrag ist eine Kurzbeschreibung des Projektes mit einer Kalkulation der absehbaren Einnahmen und Ausgaben einzureichen: leitung.gb1@garching.de

Das Formular kann hier abgerufen werden: https://www.garching.de/Rathaus+_+Service/Formulare/F%C3%B6rderung+von+Garchinger+Kultur_+und+Kunstprojekten-p-16390.html 

Die Abgabetermine sind spätestens der 1. Mai und 1. Oktober eines jeweiligen Jahres.

Es gab bei dieser neuen Kulturförderung noch keine Erfahrungswerte. Von daher war der Einstieg in den Ablauf der Bezuschussung nicht ganz einfach. Nach längeren z.T. kontroversen Diskussionen sind in der  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses von Bürgermeister und den Stadträten folgende praxisnahe Regeln bzw. Ablauf einvernehmlich besprochen worden:

 

  1. Antragstellung: ausgefülltes Formular, nachvollziehbarer Finanzierungsplan (Einnahmen/Ausgaben inkl. Drittmittel) und Projektbeschreibung
  2. Zeitnahe Behandlung der Anträge und Empfehlungsbeschlüsse der „AG-Kultur“
  3. Vorstellung dieser Empfehlungen vom Sprecher der „AG Kultur“ im HFA und endgültige Beschlussfassung über die Förderanträge
  4. Die Ergebnisse werden danach den Antragstellern schriftlich mitgeteilt
  5. Bei Bewilligung einer Förderung werden 80 % der jeweiligen Fördersumme unmittelbar an die Antragsteller ausbezahlt (zu diesem Zeitpunkt müssen noch keine Belege vorgelegt werden)
  6. Noch nicht komplett abgerufene Gelder für jahresübergreifende Projekte verfallen am 31.12. nicht und müssen auch nicht im Folgejahr neu beantragt werden
  7. Die Restzahlung der Mittel erfolgt nach Abschluss des Projektes unter Vorlage des Verwendungsnachweises und den Belegen
  8. Nicht benötigte Gelder müssen selbstverständlich zurückbezahlt werden.

 

Finanzierung von Gerätschaften:

Sollten in einem Jahr die zur Verfügung stehenden Mittel von Euro 25.000,– nicht voll für kulturelle Projekte ausgeschöpft werden, so besteht die Möglichkeit, in Höhe der Restmittel Investitionen für Geräte und Utensilien zu tätigen, die für die Arbeit möglichst vieler Garchinger Kulturschaffender hilfreich und notwendig sind. Konkrete Vorschläge dazu bitte ebenfalls an die Rathausverwaltung (leitung.gb1@garching.de). Das Prozedere ist hier das Gleiche: Behandlung der Vorschläge mit Empfehlungsbeschluss in der „AG Kultur“ und endgültige Entscheidung im HFA.

Z.B. wurde im vergangenen Jahr ein hochwertiger Beamer angeschafft, der nach Hinterlegung einer Kaution von Euro 50,– kostenfrei im Kulturreferat (Frau Rinkenbach, 089/32089-136) ausgeliehen werden kann.

Ich hoffe, dass mit diesen Informationen möglichst alle Fragen und Probleme, die in letzter Zeit mit den Fördermitteln aufgetaucht sind, damit geklärt werden konnten.

Dem Garchinger Stadtrat und Ersten Bürgermeister, Herrn Dr. Gruchmann danke ich an der Stelle ausdrücklich für die Aufnahme dieser regelmäßigen Förderung von ehrenamtlich engagierter Kultur- und Kunstaktivitäten. Die jetzt gefundene, praxisnahe Abwicklung der Förderanträge ist eine gute Möglichkeit, die Arbeit der ortsansässigen Kulturschaffenden, die eine große Bereicherung für die Stadt Garching sind, zu unterstützen und deren kreatives Engagement zu würdigen.

Mit kollegialen Grüßen

Herbert Becke

Sprecher der „AG Kultur“

 

PS: Nicht vergessen: Der nächste Termin für Anträge ist der 1.10.2019

Über den Autor: Gabi Cygan

Hinterlasse einen Kommentar

Werbung

Werbung