Jul
8
2020

Leinenpflicht oder Leinen los? Was Hundehalter bei einem Ausflug mit ihrem Vierbeiner in Garching b. München beachten müssen

Garching wächst kontinuierlich und damit auch die Zahl an Vierbeinern. Damit sich alle Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt wohlfühlen, erinnert die Stadtverwaltung an wichtige Regeln für ein faires Miteinander. Grundsätzlich dürfen Hunde in Garching frei laufen gelassen werden. Es gibt jedoch Bereiche, in denen Hunde an die Leine müssen:

In den Grün- und Kinderspielanlagen sowie im Erholungs- und Badegelände „Garchinger See“ müssen ausnahmslos alle Hunde an die Leine. Während der Badesaison (15.05. bis 15.09.) ist der Bereich des Garchinger Sees, einschließlich Seeufer und Liegewiesen, Hundeverbotszone. Hier ist der Aufenthalt von Hunden – auch angeleint – gänzlich untersagt.

Große Hunde – mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm, erwachsene Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann, Rottweiler und Deutsche Dogge sowie Kampfhunde müssen auch in allen öffentlichen Anlagen sowie öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage aller vier Stadtteile und auf allen Geh- und Radwegen an die Leine. Weitere Informationen hierzu befinden sich auch in der Hundehaltungsverordnung der Stadt Garching b. München.

Was für viele Bürgerinnen und Bürger bereits selbstverständlich ist, müssen einige noch lernen: Jeder Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Stadtverwaltung hat bereits im Stadtgebiet viele Spenderboxen für Hundekotbeutel zur Verfügung gestellt.

Pressemitteilung der Stadt Garching

Über den Autor: Gabi Cygan

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