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2016
Entsorgung von HBCDD-haltigen Styropor- und Styrodurabfällen
Ab dem 30. September 2016 werden Dämmstoffabfälle (Styropor und Styrodur), die das Flammschutzmittel HBCDD (Hexabromcyclododecan) enthalten, vom Gesetzgeber als gefährlicher Abfall unter der AW-Nummer 17 06 03* eingestuft. HBCDD wurde bis Mitte 2015 u.a. von der Baustoffindustrie als Flammschutzhemmer für Styropor-und Styrodurplatten, die zur Wärmedämmung verbaut wurden, eingesetzt. Leider können und dürfen viele Verbrennungsanlagen dieses […]