Sep
28
2016

Mit dem Rad durch die dunkle Jahreszeit

Auf die richtige Beleuchtung achten

Die dunkle Jahreszeit ist kein Grund aufs Fahrradfahren zu verzichten. Allerdings ist die Fahrradsicherheit gerade jetzt ein wichtiges Thema. Weil die Tage kürzer werden und viele Radfahrer bald auch im Alltagsverkehr im Dunkeln unterwegs sind, muss die Fahrradbeleuchtung einwandfrei funktionieren.

Immer noch sind Radfahrende ohne Licht auf Garchings Straßen unterwegs. Vielen ist dabei gar nicht bewusst, in welche Gefahr sie sich und ggf. auch andere bringen.

Höchste Zeit, Scheinwerfer & Co. zu überprüfen. Geht das Licht einwandfrei – auch das Rücklicht? Ist das Fahrrad ausreichend mit Reflektoren an Speichen und Pedalen ausgestattet? Sind Reflektoren oder Licht von Schmutz gereinigt? Wenn diese Fragen mit Ja beantwortet werden können, ist alles in Ordnung.

Neben der Beleuchtung, die auch gesetzlich vorgeschrieben ist, kann man auch durch die richtige Kleidung die Sichtbarkeit erhöhen. Helle Kleidung mit Reflektoren ist da eine gute Wahl. Aber auch bei der Auswahl des Fahrradhelmes sollte man auf grelle Farben und Reflektoren setzen. Manche Modelle haben sogar ein Rücklicht integriert.

Jeder kann mitwirken den Verkehr sicherer zu machen.

Deshalb: „Gib ACHT in der Nacht!“

Dieser Reim ist mehr als ein schlichter Appell fürs sichere Fahrradfahren: Er ist zudem ein praktischer Merksatz, wenn es um die Inspektion der Radbeleuchtung geht. Denn genau acht Stellen am Fahrrad sollten im Dunkeln leuchten. Das geschieht einerseits aktiv durch LEDs, Glüh- oder Halogenlampen, andererseits passiv durch reflektierende Flächen, die aufleuchten, wenn sie angestrahlt werden. Beim Licht-Check ist es sinnvoll, das Rad von vorne nach hinten abzugehen, um keine Leuchtstelle zu vergessen.

 

Und das sind die acht Stellen:

  1. Frontscheinwerfer: Ein Testlauf mit drehenden Rädern und angelegtem Dynamo zeigt, ob die Lampen funktionieren.
  2. Weißer Frontreflektor: Einige Halogenfrontscheinwerfer haben bereits Reflektoren integriert. Ist dies nicht der Fall, sollte ein zusätzlicher Reflektor angebracht werden.

    3. und 4. Reflektoren an Vorder- und Hinterrad: Neben Reflektoren, die in den Speichen der Räder befestigt werden, sind auch reflektierende Streifen für den Reifen zulässig.

    5. und 6. Reflektoren an den Pedalen: An jedem Pedal sollten Reflektoren befestigt sein, die nach vorne und hinten wirken.

    7. Rücklicht mit eingebautem Reflektor.

  3. Roter Rückstrahler: Moderne LED-Leuchten verfügen zusätzlich über eine Standlichtfunktion.

Übrigens: Blinkendes Licht, das viele Radfahrer bevorzugen, weil sie damit besser gesehen werden, ist nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Fahrradfahrer, die mit Anhänger unterwegs sind, müssen auch diesen mit einer funktionstüchtigen Lichtanlage ausstatten.

 

Ausführliche Infos zum Thema unter www.agfk-bayern.de.

Pressemitteilung der Stadt Garching

Hinterlasse einen Kommentar

Werbung

Werbung